Wer zahlt bei Steinschlag?

Eine wirklich interessante Frage, die sich mit Sicherheit schon der eine oder andere Autobesitzer gestellt hat.

Die meisten Autofahrer werden die Situation kennen – man fährt gemütlich auf der Autobahn oder Landstraße und plötzlich ein lauter Knall – ein Steinschlag. Gleich bei nächster Gelegenheit folgt die Sichtprüfung und wie soll es auch anders sein, ein dicker Lackplatzer ziert von nun an die Motorhaube. Hierbei schießt einem unweigerlich die eine Frage durch den Kopf: Wer zahlt das jetzt?

Wer zahlt bei Steinschlag

Wer zahlt bei Steinschlag – der Vordermann?

Klingt im ersten Moment logisch, schließlich hat dieser den Steinschlag ausgelöst. Doch so einfach ist das nicht. Den Vordermann trifft nur dann die Schuld, wenn ihm tatsächlich Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Das bedeutet z.B. wenn ein Lkw oder Kieslaster seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hat (fehlende Plane oder Überladung) – oder aber der Vordermann die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, während er auf einer Straße mit Rollsplit fährt (schwierig zu beweisen). Alle anderen Verkehrsteilnehmer, die lediglich den Split oder Steinchen aufgewirbelt haben, können dafür nicht belangt werden, da es sich hier um ein unabwendbares Ereignis handelt.

Wer zahlt bei Steinschlag – die Versicherung?

Ist dem Vordermann den Steinschlag durch Fahrlässigkeit anzulasten, kommt dessen Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Für alle anderen kommt nur die eigene Vollkaskoversicherung dafür in Frage (bei Glasschäden die Teilkaskoversicherung).

Wer zahlt bei Steinschlag am Mietwagen?

Generell gilt es hier, den Steinschlag nicht eigenmächtig reparieren zu lassen. Erst muss der Schaden beim Vermieter gemeldet werden, welcher das weitere Vorgehen bestimmt. Ob man nun für den Schaden am Mietwagen selbst aufkommen muss oder nicht hängt von der zuvor gebuchten Versicherung ab (Steinschlag Versicherung).

Steinschläge bei Leasingrückgabe

Nach ein paar Jahren Leasinglaufzeit ist klar, dass das Fahrzeug auch diverse Steinschläge erleidet, das ist so gut wie unvermeidlich. Doch gerade diese Steinschlagschäden können bei einer Leasingrückgabe unter Umständen Ärger bedeuten!

Generell lohnt sich hier ein Blick in den sogenannten Schadenkatalog, den jeder seriöse Leasinganbieter besitzt. Dort ist dann meist festgelegt, wie Steinschläge im Lack bewertet werden. Zum Beispiel definiert hier die VW Leasing, dass max. 5 Steinschläge pro 10 Quadratzentimeter vorhanden sein dürfen, wobei Steinschlagschäde erst ab einer Größe von 2 mm gewertet werden.

Wie schon beschrieben lassen sich Steinschläge kaum verhindern. Dennoch mindert eine sogenannte übermäßige Abnutzung oder überdurchschnittlicher Verschleiß den Wert eines Fahrzeuges, den ein Leasingbieter einem dann bei Rückgabe in Rechnung stellt. Hierbei wird allerdings nicht der Reparaturwert, sondern der Minderwert fällig, der oftmals deutlich unter den möglichen Reparaturkosten liegt.

 

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