Steinschlag und Versicherung – das musst du wissen

Ein Steinschlag kann teuer werden und nicht immer zahlt die Kfz-Versicherung.

In Deutschland gehören Steinschläge, mit etwa zwei Millionen Schadensfällen im Jahr, zu den
Spitzenreitern unter den Kaskoschäden. Tatsächlich kommt jedoch die Versicherung nicht für alle dieser Schäden auf.

Wer zahlt bei Steinschlag

Was ist ein Steinschlag und was sind die typischen Schäden?

Meist spricht man von einem Steinschlag wenn z.B. ein vorausfahrendes Fahrzeug Beschädigungen durch aufgewirbelte Gegenstände (Steine, Split ect.) an dem nachfolgenden Fahrzeug verursacht.

Zu den häufigsten Schäden gehören hierbei:
Glasschäden (Frontscheinwerfer und Windschutzscheibe)
Lackschäden (Fahrzeugfront wie vordere Stoßstange, Motorhaube usw.)

Steinschläge lassen sich leider nicht vermeiden, aber du kannst die Gefahr minimieren, in dem du z.B. ausreichend Abstand zum Vordermann hältst. Auch kannst du dein Fahrzeug relativ gut vor Lackschäden bewahren, indem du einen entsprechenden Steinschlagschutz (Steinschlagschutzfolie, Haubenbra, ect.) an den gefährdeten Stellen anbringst. Einen effektiven Schutz vor Glasschäden gibt es dagegen nicht.

 

Schaden durch Steinschlag – welche Versicherung zahlt?

Welche Schäden übernimmt deine Versicherung bei einem Steinschlag an deinem Auto? Zahlt hier die Vollkasko, Teilkasko oder gar die Haftpflicht? Wir klären auf:

Kfz-Haftpflicht

Hast du dein Fahrzeug lediglich pflichtversichert, also nur mit einer Kfz-Haftpflicht, sieht es leider schlecht für dich aus. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Steinschlag am eigenen Auto keinerlei Kosten. Sie springt nur ein, wenn fremde Fahrzeuge in Mitleidenschaft geraten.

Im allgemeinen geht man bei einem Steinschlag von einem nicht abzuwendenden Ereignis aus. In wenigen Ausnahmefällen besteht jedoch die Chance, dass die Haftpflicht des vorausfahrenden Fahrzeugs für den Steinschlagschaden an deinem Fahrzeug aufkommen muss. Und zwar dann, wenn der Fahrer des Fahrzeugs vor dir fahrlässig den Steinschlag an deinem Auto verursacht.
Das gilt zum Beispiel, wenn der Steinschlag verursacht wurde, weil der Fahrer zu schnell unterwegs war. Hierfür muss die Schuld allerdings eindeutig nachgewiesen werden.

Teilkasko

Mit einer sogenannten Teilkasko bist du schon mal relativ gut gegen Steinschläge an deinem Fahrzeug abgesichert – zumindest was Glasschäden betrifft. So werden in der Regel Frontscheibe
Heckscheibe, Seitenscheiben, Dachschiebefenster, Panoramadach, Beleuchtungseinrichtungen, Seitenspiegel oder Rückspiegel von der Teilkasko übernommen.

In den meisten Fällen verzichten Versicherungen sogar, bei einem kleineren, reparaturfähigen Steinschlag, auf die Selbstbeteiligung. Immer vorausgesetzt, dass die Reparatur auch von einem Fachmann ggf. Autoglaspartner durchgeführt wird. Bei einem deutlich teureren Austausch dagegen wirst du die vereinbarte Selbstbeteiligung immer zahlen müssen.

Vollkasko

Mit einer Vollkaskoversicherung genießt du sozusagen ein Rundum-sorglos-Paket. Dieses beinhaltet nicht nur alle Leistungen der Teilkasko (da diese automatisch enthalten ist), sondern zahlt u.a. auch zusätzlich für entstandene Lackschäden. Die vereinbarte Selbstbeteiligung musst du natürlich auch hier zahlen.
Darüber hinaus kommt die Vollkasko, im Gegensatz zur Teilkasko, aber auch für selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus auf.

 

Muss ich einen Steinschlag der Versicherung melden?

Insofern dein Fahrzeug über eine Kaskoversicherung verfügt und du möchtest, dass diese den Schaden übernimmt – dann auf jeden Fall und am besten noch vor der Reparatur!
So lässt sich das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen, wobei du hier durch evtl. bestehende Kooperationen mit gewissen Werkstätten oder Autoglasern von vergünstigte Konditionen profitieren kannst.

 

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Steinschlag?

In der Regel vereinbaren Versicherungsgesellschaften mit dir eine sogenannte Selbstbeteiligung, die du dann im Schadensfall zahlen musst. Hierbei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Versicherungsprämie. In den meisten Fällen werden Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 oder 300 Euro abgeschlossen, können aber jedoch u.U. auch höher angesetzt werden. Wenn du es dir leisten kannst, kannst du dein Fahrzeug auch ganz ohne Selbstbeteiligung absichern.

 

Bleibt die Schadenfreiheitsklasse bei einem Steinschlag erhalten?

Das kommt auf die Art des Steinschlagschaden an. Handelt es sich hierbei um einen Lack- oder Glasschaden?
Generell hochgestuft wirst du nur, wenn du die Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko in Anspruch nimmst. Bei einer Teilkasko gibt es dagegen keine Schadenfreiheitsklasse.
Somit steigt dein Versicherungsbeitrag bei einem Steinschlag mit Glasschaden nicht, da dieser über die Teilkasko läuft. Anders verhält es sich jedoch bei einem entstandenen Lackschaden, der ausschließlich über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden kann.

 

Zahlt die Versicherung auch einen erneuten Steinschlagschaden?

Erst kürzlich hast du einen Steinschlag reparieren lassen und schon wieder ist es passiert!? Keine Panik, auch in einer Pechsträhne kommt deine Versicherung erneut für den entstandenen Schaden auf.

 

Steinschlag bei Leasing- oder Mietwagen

Generell sind Leasing-Fahrzeuge Kasko-Versichert (mindestens Teilkasko), wodurch die Kosten einer Steinschlagreparatur (zumindest bei Glasschäden) auf jeden Fall übernommen werden.

Bei einem Mietwagen solltest du dir die Versicherungsbedingungen genaustens durchlesen, da sich diese im Einzelfall stark unterscheiden können. So kann es beispielsweise passieren, dass sogar die hier generell empfohlenen Vollkaskoversicherung diverse Schäden durch Steinschläge ausschließt. In diesem Fall wäre eine zusätzliche optionale Glas- und Reifenschutzversicherung eine gute Lösung um dich hierfür explizit abzusichern.
Wichtig: Eine Steinschlagreparatur solltest du immer vorher mit der Vermietungsgesellschaft absprechen!

 

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