Scheinwerfer polieren: Verboten oder erlaubt?

Darf man seine Scheinwerfer polieren oder ist eine solche Aufbereitung verboten?

Scheinwerfer polieren

Die Scheinwerfer eines Fahrzeugs können mit den Jahren ermatten, verkratzen oder vergilben. So etwas sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch ernsthafte Folgen mit sich führen. Derart in Mitleidenschaft gezogene Autoscheinwerfer verlieren hierdurch nicht nur ihre Leuchtkraft, auch besteht die Gefahr, dass die Lichtstreuung verändert wird, wodurch andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden können. Darüber hinaus wird es damit auch keine neue TÜV-Plakette geben, sollte dieser Umstand bei der Hauptuntersuchung bemerkt werden.

Was also tun mit verblassten oder zerkratzten Scheinwerfern? Eine schnelle Internetrecherche führt hier oft zu folgenden Ergebnissen: Scheinwerfer polieren/aufbereiten – von fachgerechter Durchführung (Werkstätten) bis hin zu diversen do it yourself-Anleitungen. Doch ist diese Art von Scheinwerfer-Aufbereitung überhaupt zulässig?

 

Ist Scheinwerfer polieren erlaubt?

Ganz klar NEIN – sowohl das Gesetz als auch der TÜV sind sich hierbei einig: das Polieren der Scheinwerfer ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Rechtslage:

In Deutschland müssen Scheinwerfer (für Fern- und Abblendlicht) in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein, welche nicht verändert werden darf – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 22a Absatz 7. Dies gilt sowohl für zulassungspflichtige, als auch für zulassungsfreie Fahrzeuge.

TÜV hat das letzte Wort:

Sollte dem TÜV-Prüfer die aufpolierten Scheinwerfer auffallen kann er die Plakette verwehren.

Somit wird klar, mit einem polierten Scheinwerfer endet nicht nur die Typgenehmigung, sondern auch die Zulassung des gesamten Fahrzeugs. Und egal wie man es dreht und wendet…Fakt ist: Selbst wenn das nachträgliche Schleifen, Polieren und Lackieren der Abdeckscheibe zu guten Messwerten führt, ist es dennoch (nach aktueller Rechtslage) nicht zulässig.“

Wichtig:
Viele Werkstätten bieten ihren Kunden den Service einer professionelle Aufbereitung der Scheinwerfer kostengünstig an und vermitteln so ein falsches Bild der Gesetzeslage.

 

Warum ist Scheinwerfer-Aufbereitung verboten?

Während man früher überwiegend auf Glasscheinwerfer setzte, bestehen die meisten Scheinwerfer-Abdeckungen heute aus dem Kunststoff Polycarbonat. Diese sind mit einer feinen, transparenten Schutzschicht überzogen und genau diese Beschichtung wird beim Scheinwerfer polieren abgetragen. Dieser Umstand verändert somit die Oberfläche und damit auch den Originalzustand des Scheinwerfers – ergo: Der Scheinwerfer wurde „bauteilig verändert“. Zu einer derartigen Veränderung zählt hier übrigens auch das Auftragen von Versiegelungen (z.B. Klarlack).

Eine weitere Gefahr bei der Aufbereitung von Scheinwerfern besteht darin, dass durch das Polieren bzw. Schleifen kleine Kratzer, Einkerbungen und Rillen entstehen können, welche dann Lichtstrahl und Leuchtkraft u.U. erneut negativ beeinflussen.
Wird ein solches Fahrzeug (aufgrund dessen) dann auch noch in einen Unfall verwickelt, kann es passieren, dass die Kfz-Versicherung nicht für die entstandenen Schäden haftet.

 

Wie kommt es zu blinden Scheinwerfern?

So toll die Vorteile von Kunststoffscheinwerfer auch sind (z.B. leichter, robuster und einfacher zu verarbeiten), bringen sie doch auch einige Nachteile mit sich. So neigen sie beispielsweise im Laufe der Jahre gerne dazu trübe zu werden, zu verblassen und zu zerkratzen. Doch wie genau kommt es dazu?

vergilbte Autoscheinwerfer

Umwelteinflüsse wie Staub, Salz, Sand, Hagel oder UV-Strahlen greifen die dünne Schutzschicht auf den Scheinwerfern an und lassen sie mit der Zeit gelblich, matt und spröde werden. Ebenso sind es aber auch Insekten, Steinschläge und falsche Reinigungsmittel die ihren Teil dazu beitragen können. Es sind gerade die mit den Jahren angehäuften vielen kleinen Kratzer, in denen sich der Schmutz dann festsetzt und so den Scheinwerfer letztendlich vergilben lässt.

Info: Diesbezüglich fordert der ADAC schon seit längerem die Autohersteller auf, die Haltbarkeit der Scheinwerferabdeckscheiben aus Kunststoff deutlich zu verbessern. Ein gesetzeskonformes Reparaturverfahren oder ein Angebot preiswerter Ersatzscheinwerfer wäre hier ebenfalls im Sinne des Verbrauchers.

 

Blinde Scheinwerfer – was tun?

Reinigen:
Nur weil Scheinwerfer polieren und schleifen verboten ist, heißt das nicht, dass man sie nicht reinigen darf. Allerdings sollte man hierbei vorsichtig vorgehen und dabei auf eine milde Reinigung (ohne aggressive Reinigungs- und Hausmittel) setzen.
Um jedoch realistisch zu bleiben, sollte man hierbei keine Wunder erwarten. Je nach Zustand der Scheinwerfer kann man bestenfalls von einer Besserung ausgehen. Ein Wegputzen geht ab einen gewissen Grad schlicht und einfach nicht mehr.

Austausch:
Um auf der legalen Seite zu bleiben, löst man das Problem mit matten, zerkratzten oder blinden Scheinwerfern, mit einem entsprechenden Austausch. Dabei muss es nicht immer gleich ein neuer sein – ein gut erhaltener gebrauchter Scheinwerfer tut es hier allemal. Wer handwerklich keine zwei linken Hände hat, kann so einen Austausch auch leicht selbst vornehmen. Damit spart man sich die entsprechenden Werkstatt- bzw. Einbaukosten.

Die üblichen Kosten für neue Scheinwerfer liegen in der Regel – je nach Fahrzeugmodell – zwischen 300 und 800 Euro pro Stück – zzgl. den Kosten für den Einbau vom Fachmann.

 

Erblindung von Scheinwerfern vorbeugen

Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, dass Fahrzeugscheinwerfer matt und trübe werden, gilt es sie regelmäßig zu reinigen und zu pflegen. Es ist sozusagen das A und O wenn es darum geht ihre volle Leuchtkraft möglichst lange zu erhalten.
Eine solche Reinigung muss dabei nicht immer zwingend händisch vorgenommen werden. Ein regelmäßiger Besuch in der Waschstraße tut es ebenfalls und ist zudem auch für andere Fahrzeugteilen gut.

Fahrzeugwäsche

Zu den weiteren Maßnahmen gehören außerdem:

  • Gestreute Straßen und Schotterwege so gut es geht vermeiden.
  • Fahrzeug wenn möglich in einer Garage oder unter einem Carport parken.

 

Scheinwerfer-Aufbereitung als Alternative?

AchtungBevor wir jetzt in das Thema Scheinwerfer-Aufbereitung eintauchen und hierzu auf ein paar typische Fragen eingehen, möchten wir hier nochmal Eines ganz deutlich klarstellen: Das Schleifen, Polieren oder Versiegeln der Scheinwerfer-Abdeckscheiben ist gesetzlich verboten und kann unter Umständen zum Verlust der Zulassung des Autos führen. Von daher sollen die nachfolgenden Informationen keinesfalls als Empfehlung angesehen werden und dessen Durchführung geschieht immer auf eigene Gefahr!

Warum wird eine Scheinwerfer-Aufbereitung ganz offiziell als Service angeboten, wenn es doch eigentlich verboten ist?

Hierbei muss klar unterschieden werden zwischen:

  • Die Scheinwerfer-Aufbereitung selbst (also die Durchführung) ist erlaubt.
  • Das Fahren mit aufbereiteten Scheinwerfern ist verboten.

Ein Markt mit verschiedenen Service-Angeboten:

Tatsächlich hat sich aus dieser Dienstleistung bereits ein richtiger Markt entwickelt mit verschiedenen Serviceangeboten, bei denen einen sogar der Gang zur Werkstatt erspart wird. So gibt es beispielsweise Unternehmen, die bieten ihren Kunden bereits einen Versand-Service oder Vor-Ort-Service für eine Scheinwerfer-Aufbereitung an.

Was kosten eine professionelle Scheinwerfer-Aufbereitung?

Die Kosten für eine professionelle Scheinwerfer-Aufbereitung in einer Fachwerkstatt können sehr unterschiedlich ausfallen. Je nach Firma/Stundensatz, Fahrzeug/Scheinwerfertyp und Schadensbild/Arbeitsaufwand können die Preise somit zwischen 15 und 50 Euro pro Leuchte liegen.

Vergleicht man nun die Kosten für den „legalen Weg“ (Austausch) mit dem „illegalen Weg“ (Aufbereitung), wird schnell klar warum diese Angebote so verlocken sind. Liegt hier doch die Kostenersparnis bei mehreren hundert Euro.

Kostenüberblick:
Austausch durch neue Scheinwerfer: 300-800 Euro zzgl. Einbaukosten
Scheinwerfer polieren lassen vom Profi: 30-100 Euro Gesamtkosten

Für die ganz risikofreudigen Sparfüchse geht es sogar noch günstiger, indem man seine Scheinwerfer selbst poliert. Das Internet ist schließlich voll von diversen „do it yourself-Anleitungen“ und ein entsprechendes Aufbereitungsset gibt es bereits für wenige Euros.

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Scheinwerfer-Aufbereitung – wie groß ist das Risiko wirklich und was sind die Folgen?

Dem Umstand des enormen Preisunterschieds geschuldet, wundert es eine nicht wirklich, dass tatsächlich viele Fahrzeugbesitzer ihre Scheinwerfer professionell aufbereiten lassen – wohl wissend, dass es nicht erlaubt ist. Hinzu kommt, dass hier das Risiko erwischt zu werden extrem niedrig ist, natürlich immer vorausgesetzt es wurde professionell durchgeführt.
Mit dem richtigen Aufbereitungsverfahren erstrahlen selbst verkratzte, matte, milchige oder vergilbte Scheinwerfer wieder in neuem Glanz. Somit ist eine solche Bearbeitung nur sehr schwer zu erkennen und nachzuweisen und damit in der Regel auch verkehrskontrollen- und TÜV-Sicher.
Bei einem entsprechenden Selbstversuch (Scheinwerfer selbst polieren) ist das Risiko natürlich deutlich höher, dass eine entsprechende Aufbereitung bei der Hauptuntersuchung bemerkt wird. Hierbei wären die Folgen jedoch recht überschaubar: ein Austausch der Scheinwerfer wird erforderlich und eine Nachprüfung steht an. Alles im allen relativ verschmerzbar, bedenkt man dass der TÜV ohnehin die zuvor vergilbten und verblassten Scheinwerfer bemängelt hätte.

Wie sieht so eine Aufbereitung genau aus?

Damit ermattete, verkratze oder vergilbte Scheinwerfer (aus Kunststoff) wieder wie neu strahlen sind verschiedene Arbeitsschritte notwendig.
Da ein Aufbereitung in der Regel im eingebauten Zustand erfolgt, werden die Leuchten zunächst gründlich gereinigt und abgeklebt. Daraufhin wird die Oberfläche der Scheinwerfer abgeschliffen (Mikroschleifverfahren) und anschließend poliert. Je feiner hier der Anschliff und die Politur durchgeführt wird, desto besser wird das Ergebnis. Zu guter Letzt erfolgt noch ein entsprechende Versiegelung – meist mittels Klarlack – die den Arbeitsvorgang letztendlich abschließt.

Info: Glasscheinwerfer bedürfen einer anderen Behandlung, die auch nicht jede Werkstatt durchführt.

Kann eine professionelle Scheinwerfer-Aufbereitung alle Schäden entfernen?

Im Prinzip lassen sich damit alle „normalen Abnutzungsspuren“ komplett beseitigen. Entsprechend starke Beschädigungen jedoch, wie tiefe Kratzer und Risse oder Abplatzungen sowie auch Schäden an der Abdeckscheibe innen oder auf der Reflektorplatte könne nicht entfernt werden. Für ein entsprechendes TÜV-fähiges Erscheinungsbild reicht es in den meisten Fällen aber dennoch.

 

Fazit
Mit matten oder vergilbten Autoscheinwerfern wird man die nächste Hauptuntersuchung wohl nicht bestehen. Betroffene lassen daher häufig ihre Scheinwerfer polieren anstatt sie teuer austauschen zu lassen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, da er rechtlich gesehen nicht erlaubt ist. Letztendlich aber muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er Kosten von bis zu einigen hundert Euro für einen Austausch tragen möchte oder lieber auf eine kostengünstige Aufbereitung setzt und damit streng genommen gegen das Gesetz verstößt.

 

Letzte Aktualisierung am 26.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API