Riss in der Windschutzscheibe – darf man noch weiterfahren?

Ein Steinschlag oder Riss in der Windschutzscheibe stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Aus diesem Grund sollte man schnellstmöglich eine Werkstatt aufsuchen und nicht mehr weiterfahren. Wer das nicht tut, gefährdet sich hier nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und muss u.U. sogar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Besonders gefährlich wird es vor allem dann, wenn der Riss im kritischen Sichtbereich der Frontscheibe liegt.

Mögliche Ursachen für Riss in der Windschutzscheibe

  • Spannungsriss – z.B. hervorgerufen durch Materialfehler, Einbaufehler oder auch extreme Temperaturschwankungen
  • Steinschlag – durch Rollsplitt oder Steine von vorausfahrenden Fahrzeugen
  • Vogelschlag
  • Vandalismus

Nicht selten beginnt es mit einem einfachen Steinschlag in der Frontscheibe, welcher letztendlich in einem Riss in der Scheibe endet (meist sternförmiger Riss). Grund hierfür können verschiedene Einflussfaktoren sein, wie u.a. starke Temperaturschwankungen, Vibrationen beim Fahren oder auch der Bass von lauter Musik.

Aus diesem Grund sollte jeder entdeckte Schaden an der Windschutzscheibe schnellstmöglich repariert werden. Denn je länger man wartet umso größer und teurer wird der Schaden in der Regel.

Riss in der Frontscheibe – das kann passieren

Gefahr durch eingeschränkte Sicht:

Die Sicht des Fahrers kann deutlich eingeschränkt werden, besonders wenn sich der Schaden im kritischen Sichtbereich befindet. Hinzu kommt die Gefahr von unerwünschten Lichtreflexionen, ausgelöst durch Sonnenstrahlen oder das Scheinwerferlicht von entgegenkommenden Fahrzeugen in der Nacht.

Karosseriestabilität gefährdet:

Die Windschutzscheibe sowie auch die Heckscheibe eines Fahrzeugs tragen zur Festigkeit und Stabilität der Karosserie bei, indem sie das Autodach mit stützen. Somit kann eine beschädigte Scheibe die Fahrzeugstruktur soweit schwächen, dass es bei einem Unfall mit Überschlag zu schwerwiegenderen Folgen kommen kann.

Probleme mit Airbags:

Ein Riss in der Windschutzscheibe kann unter Umständen auch dafür sorgen, dass ein Airbag ein Teil seiner Schutzwirkung verliert. So kann es passieren, dass sich der Beifahrer-Airbag in die falsche Richtung entfaltet, da er beim Auslösen die defekte Frontscheibe herausdrückt, die ihn im Notfall abstützt.

Kein TÜV:

Generell wird bei einer Hauptuntersuchung das Augenmerk schwerpunktmäßig auf die Fahrsicherheit eines jeden Fahrzeugs gelegt. Dementsprechend gilt ein Riss oder Sprung in der Windschutzscheibe immer als ein Ausschlusskriterium einer solchen Prüfung.

Rechtliche Konsequenzen:

Wer mit einem Riss in der Windschutzscheibe unterwegs ist (egal in welcher Größe), dem drohen rechtlichen Konsequenzen.
So stellt beispielsweise ein Steinschlag im Sichtfeld oder zu nah am Rand der Scheibe bereits einen mangelhaften Betriebszustand des Autos dar. Geahndet wird so etwas mit einem Bußgeld von 90,- Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Riss in der Frontscheibe – das kann nicht passieren

Viele glauben, dass bei einer gerissenen Windschutzscheibe die Gefahr besteht, dass diese durch entsprechende Erschütterungen regelrecht zerplatzt. Tatsächlich war das früher auch so möglich, allerdings heute nicht mehr. Seit vielen Jahren besteht die Frontscheibe aus sogenanntem Verbundsicherheitsglas (VSG). Das bedeutet, dass es sich hier um zwei Glasschichten handelt, die durch eine zäh elastische Folie (aus Polyvinylbutyral) verbunden sind.
Somit wird sichergestellt, dass die Windschutzscheibe in der Lage ist nicht nur die Fahrgastzelle zu stabilisieren, Fahrtwind, Steinchen und Insekten während der Fahrt abzuhalten, sondern auch bei einem Aufprall nicht in tausend Teile zerbricht. Das Glas kann zwar springen und es können sich diverse Risse bilden, bleibt aber letztendlich Bruchsicher und in einem Stück.

Weiterfahrt vermeiden

Mit einem Riss in der Windschutzscheibe sollte man jegliche Fahrten möglichst einstellen, mit einer einzigen Ausnahme vielleicht – der Gang zur Werkstatt. Sollte der nächste Fachmann zu weit entfernt liegen oder man generell mit einer gerissenen Scheibe nicht mehr fahren möchte, kann auch auf einen mobilen Service zurückgegriffen werden. Die Scheibe wird dann ganz einfach und bequem vor Ort ausgetauscht.

Riss in der Windschutzscheibe – Reparatur oder Austausch?

Ob eine Frontscheibe repariert oder ausgetauscht werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine mögliche Reparatur setzt voraus:

  • Der Schaden darf sich nicht im Hauptsichtfeld befinden.
  • Der Schaden sollte mindestens 10 cm vom Rand entfernt liegen.
  • Der Riss sollte nicht länger als 5 cm sein.
  • Die Scheibe darf nicht mehr als drei Schäden aufweisen.
  • Der Schaden darf nur die Scheibenaußenseite betreffen. Zwischenfolie und Innenscheibe dürfen nicht beschädigt sein.
  • Der Riss darf im Innern nicht unwesentlich verschmutzt sein. Tipp: Den Schaden sofort mit durchsichtigem, rückstandsfrei wieder ablösbarem Klebeband abkleben.
  • Es sollte sich möglichst nicht um eine beheizbare Frontscheibe handeln. Selbst kleinere Schäden könnten hier bereits die feinen Heizdrähte zerstört haben.
  • Bei einem Steinschlag darf der Schaden nicht größer sein als eine 2-Euro-Münze, wobei der Krater selbst nur einen Durchmesser von 5 mm besitzen darf.

Was ist das Sichtfeld einer Windschutzscheibe?

Das sogenannte Sichtfeld einer Frontscheibe ist der Bereich, durch den der Fahrzeugführer hauptsächlich hindurch sieht. Als Sichtfeld gilt hierbei eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer – ca. 15 cm links und rechts von der Mitte des Lenkrads.
In diesen Sichtbereich dürfen prinzipiell keine Reparaturen durchgeführt werden. Viel zu groß ist hier die Gefahr, dass sich das Licht an der reparierten Stelle bricht und so den Fahrer blendet. Somit muss die Scheibe prinzipiell immer ausgetauscht werden, wenn sich ein entsprechender Schaden in diesem kritischen Sichtfeld befindet.

Garantie auf Scheibenreparatur

Grundsätzlich gibt es keine Garantie, dass eine Reparatur an einer kaputten Scheibe auch erfolgreich verläuft – dies wird auch jeder seriöse Fachmann vorher so mit einem kommunizieren. Geht diese schief und es entsteht ein größerer Schaden, muss sie letztendlich komplett ausgetauscht werden. Nicht selten gehört hier ein Reparaturversuch zum Service. Hierbei besteht immer ein Haftungsausschluss, sofern keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Bei einer erfolgreichen Scheibenreparatur gewähren Fachwerkstätten grundsätzlich eine Garantie auf ihre Arbeit – meist 2 Jahre. Muss die Scheibe ausgetauscht werden, beträgt die Garantie oftmals 10 Jahre und mehr.

Kfz-Gewährleistungsansprüche und Fahrzeug-Garantien bleiben bei einem Austausch oder Reparatur generell unberührt, natürlich immer vorausgesetzt, dass es von einem anerkannten Fachmann durchgeführt wurde.

Riss in der Windschutzscheibe – zahlt die Versicherung?

In der Regel zahlt die Teilkasko-Versicherung eine mögliche Reparatur komplett, da es für sie deutlich billiger kommt als der Austausch einer Scheibe. Ist ein Komplett-Austausch unumgänglich, muss die vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 150 – 300,- Euro) bezahlt werden. Aber wie auch immer der Glasschaden letztendlich behoben wird, eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse ist dabei nicht zu befürchten.

Somit wird schnell klar, dass bei einem Steinschlag – erst recht bei einem Riss in der Scheibe – Eile geboten ist. Hierbei sollte man immer im Hinterkopf haben, dass sich auch ein kleiner Steinschlag schnell zu einem Sprung entwickeln kann. Daher sollte man grundsätzlich bei einem entdeckten Glasschaden schnellstmöglich einen Fachmann aufsuchen, der dann den entsprechenden Schaden begutachtet, beurteilt und letztendlich behebt.

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Letzte Aktualisierung am 2024-06-05 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API